Lerntherapie

Informationen zu Lernschwächen und Lernstörungen

1. Was sind Lernschwächen?

Die Leserechtschreibschwäche oder die Rechenschwäche werden, anders als die Legasthenie und Dyskalkulie, nicht durch genetische Faktoren bestimmt, sondern sie werden durch verschiedene Ereignisse im Leben eines Kindes (Krankheit, familiäre Vorkommnisse, psychische Ursachen uvm.) hervorgerufen, also erworben (multifaktorieller Prozess). Sie sind daher immer individuell und im Kontext multipler Rahmenbedingungen zu betrachten.

Mögliche begünstigende Faktoren einer Lernschwäche:

  1. Entwicklung/Gesundheit: kognitive Voraussetzungen wie Gedächtnis, Intelligenz und Sprachfähigkeit
  2. Sekundärproblematik: psychologisch, emotional
  3. Soziales Umfeld: Familie, Freunde, Mitschüler, Lehrer
  4. Individuelle Lernproblematik: Mathematik, Rechtschreibung, Lesen, Motivation, Konzentrations- und Wahrnehmungsprobleme

Diese erworbenen Schwierigkeiten können vorübergehend sein und durch vermehrtes Üben am Symptom, also mehr Schreiben, Lesen, Rechnen, zumeist behoben werden. Ich arbeite mit zahlreichen Fragebögen zu Konzentration, Lernorganisation und Motivation, um die Kernproblematik zu entschlüsseln und dann individuell ansetzen und helfen zu können.

2. Was sind Lernstörungen?

Von Legasthenie spricht man, wenn Kinder bei sonst guter Intelligenz beim Erlernen des Schreibens und/oder Lesens Probleme haben.

Von Dyskalkulie spricht man, wenn Probleme beim Rechnen auftreten.

Legasthene/dyskalkule Menschen und Kinder sind nicht lernschwach, sondern sie haben lediglich eine differente Sinneswahrnehmung, d.h. eine andere Informationsverarbeitung und eine damit verbundene andere Lernfähigkeit. Im Zustand der Konzentration können diese Kinder oft erstaunliche, aber kaum konstante Leistungen erbringen. Verursacht werden beide Problembereiche durch differente Sinneswahrnehmungen, die zeitweise Unaufmerksamkeit und deshalb Wahrnehmungsfehler verursachen.

Der Grund für eine differente Sinneswahrnehmung wird im genetischen Bereich angenommen. Legasthenie/Dyskalkulie kann also vererbt werden. Diese biogenetische Laune der Natur ist in der Grundausprägung keine Krankheit oder Behinderung.  Mehr als 15% der Weltbevölkerung haben diese besondere Sinneswahrnehmung, die lediglich eine besondere Didaktik (Unterrichtsform beim Lernen des Schreibens, Lesens und/ oder Rechnens) benötigt.

Die Förderung eines legasthenen/dyskalkulen Kindes erfordert viel Geduld auf allen Seiten. In einer ganzheitlichen Lerntherapie wird vorrangig gelernt, wie die eigenen Gedanken bei der Bearbeitung von Aufgaben gehalten werden können (Aufmerksamkeit). Betroffene Kinder sind durchaus in der Lage dies bei anderen Tätigkeiten zu schaffen. Sie werden viel zu oft von ihrem Umfeld als unkonzentriert oder hyperaktiv bezeichnet, oder gar als dumm „abgestempelt“. Für den dauerhaften Erfolg ist daher von großer Wichtigkeit, die differenten Sinneswahrnehmungen gezielt zu trainieren und viel Lob für die wirklich hart arbeitenden Kinder zu spenden. Das tue ich hier gern und mit viel Zeit.

Hinweis: Lerntherapeuten, die nicht gleichzeitig Ärzte, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker sind, dürfen und können diese und andere damit in Zusammenhang stehende Störungen und Krankheiten (ICD, DSM) nicht diagnostizieren! Wünschen Sie, liebe Eltern, eine ausführliche medizinische Diagnostik hinsichtlich einer möglichen LRS oder Dyskalkulie, verweise ich Sie gern an in Rostock praktizierende Kinderärzte und Kindertherapeuten weiter.

3. Integrative Lerntherapie

Das Wort „integrativ“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „ein Ganzes herstellend.“ Unterschiedliche Ansätze und Methoden aus Pädagogik und Psychologie werden in der integrativen Lerntherapie vereint, die immer je nach Bedarf des lernauffälligen Kindes zusammengestellt werden. Lernthererapie beschäftigt sich, anders als Nachhilfeunterricht, nicht nur mit dem aktuellen schulischen Problem, sondern betrachtet die Lernschwierigkeiten des Kindes in einem größeren Zusammenhang. In unserer Lerntherapie setzen wir daher immer an den Stärken und Fähigkeiten des Kindes an und nicht an dem, was nicht gelingt. Teilweise müssen wir daher sehr weit im Schulstoff zurückgehen, um an dem Stoff anzusetzen, der bereits gelingt und um Wissen abzurufen, auf welchem wir aufbauen können. Entspannungseinheiten, Konzentrationsübungen und der Aufbau positiver innerer Überzeugungen (u.a. Selbstwertgefühl: „Ich kann das!“) runden das Angebot unserer Lerntherapie ab.

4. Finanzierung

a) Privatzahler

In den meisten Fällen stellt unser Angebot einer integrativen und individuellen Lerntherapie ein Angebot auf Selbstzahlerbasis für interessierte Familien dar. Wir besprechen die Konditionen gern in einem persönlichen Kennenlerngespräch mit Ihnen.

b) Jugendamt

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Jugendamt im Rahmen der sogenannten “Eingliederungshilfe” gemäß §35a SGB VIII die Kosten der Lerntherapie übernimmt. Die Lerntherapie wird jedoch immer nur dann bezahlt, wenn eine drohende seelische Behinderung des Kindes vorliegt.

Welche Unterlagen werden für den Antrag beim Jugendamt nach §35a SGB VIII benötigt?

  • schriftlicher Antrag: entweder Vordruck vom Jugendamt oder selbst entworfener schriftlicher Antrag (Darstellung der Situation und Auflistung der psychischen (emotionale Belastung des Schüler) und sozialen (Verhältnis zu Mitschülern, Freunden etc.) Folgeprobleme und deren Auswirkung in den Teilbereichen Schule, Familie, Freizeit/Sozialkontakte
  • ärztliches Gutachten mit Diagnostik nach ICD-11 (IQ-Testung und Dyskalkulie oder Legasthenie Testung), mit Hinweis zur Beeinträchtigung der sozialen Integration und Empfehlung einer Lerntherapie
  • schulische Stellungnahme: Darstellung der schulischen Leistung und sozialen Situation
  • Bestätigung der Schule, dass keine ausreichende innerschulische Förderung gegeben ist

c) Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)

Auch über das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Lerntherapie im Rahmen der sogenannten Lernförderung übernommen werden. Um Leistungen zu erhalten, muss der Lehrer einen Förderbedarf feststellen und die Schule muss bestätigen, dass keine vergleichbare Förderung angeboten werden kann. Die Versetzung muss nicht gefährdet sein, wie oft irrtümlicherweise angenommen wird.